Die Bushaltestelle vor dem Rathaus in Kaarst.
Die Bushaltestelle vor dem Rathaus in Kaarst. Die Stadt hinkt der Herstellung von barrierefreien Haltestellen weit hinterher. Foto Stephan Seeger

Rheinische Post: Nur vier von 119 Haltestellen barrierefrei

Rheinische Post vom 8. Mai 2026 — von Stephan Seeger

Seit 2022 müssen Bushaltestellen barrierefrei sein – in Kaarst sind es gerade einmal vier von 119. Laut Verwaltung könne es noch mehr als zehn Jahre dauern, bis alle Haltestellen umgerüstet sind. Ein Betroffener zieht vor Gericht.

KAARST Das Personenbeförderungsgesetz lässt keine Fragen offen: Seit dem 1. Januar 2022 sollten alle Bushaltestellen in Deutschland barrierefrei umgerüstet sein. Doch in Kaarst ist man davon noch weit entfernt. Bislang wurden lediglich vier Haltestellen barrierefrei ausgebaut, wie die Verwaltung auf Nachfrage mitteilt. 24 weitere Haltestellen gelten als barrierearm, dort wurden zwar Verbesserungen vorgenommen, es bestehen aber immer noch Hindernisse. Die Gesamtzahl der Haltestellen im Stadtgebiet liegt bei 119 – die Barrierefrei-Quote ist somit verschwindend gering.

Allerdings will die Stadt in den kommenden anderthalb Jahren 15 weitere Haltestellen umrüsten, die Bauarbeiten sollen noch in diesem Jahr starten. So werden je zwei Haltestellen Am Kirmesplatz in Vorst, Büttgen Bahnhof, Kaarst-Mitte/Holzbüttgen, Ritterstraße II, Adenauer Allee und Kaarster Gesamtschule umgerüstet, zudem jeweils eine Richtungshaltestelle an der Langen Hecke, Maubisstraße und Ritterstraße I.

Die Stadt erklärt auf Anfrage, warum sie trotz gesetzlicher Pflicht beim Umrüsten der Haltestellen so weit im Hintertreffen ist. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sei ein barrierefreier Ausbau finanziell „nur unter Zuhilfenahme der Förderung durch den VRR“ möglich, heißt es aus dem Rathaus: „Hier muss die Bewilligung abgewartet werden. Ein Baubeginn vor Förderungszusage ist nicht möglich.“ Zudem sei es zu Verzögerungen im Projekt gekommen, da das planende Büro nicht genug Personal hatte. Kaarst müsse wie andere Städte auch Prioritäten setzen. „Bevorzugt werden stark frequentierte Haltestellen ausgebaut“, heißt es.

In den kommenden Jahren sollen weitere Förderanträge für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen mit niedrigerer Priorität gestellt werden. Die Stadt geht davon aus, dass die komplette Umrüstung aller Haltestellen mehr als zehn Jahre dauern wird. Einige Umbauten erfordern den Grunderwerb von Privateigentümern. Aktuell könne nicht abgeschätzt werden, wann dieser erfolgt oder ob die privaten Anlieger überhaupt zu einem Verkauf bereit sind.

„Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr ist für uns ein wichtiges Ziel – aber sie ist auch mit erheblichen finanziellen und personellen Herausforderungen verbunden“, sagt Bürgermeister Christian Horn-Heinemann auf Anfrage: „Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen bleibt es unser Anspruch, den barrierefreien Ausbau in Kaarst konsequent und schrittweise weiterzuführen. Wir setzen dabei klare Prioritäten und werden jede Möglichkeit nutzen, Fördermittel einzuwerben, um dieses wichtige Ziel voranzubringen.“

Die Kaarster „Blindgänger“ kämpfen seit ihrer Gründung vor rund zehn Jahren für die Barrierefreiheit an Bushaltestellen als Teil eines Leitliniensystems für die Innenstadt – bislang aber vergeblich. Und das frustriert die sehbehinderten Menschen. „Fehlende Priorität für den Abbau von Barrieren bei der politischen Mehrheit im Stadtrat in Verbindung mit Problemen im Verwaltungshandeln als Folge von Mangel an Geld und Personal sowie Ineffizienz der Entscheidungsprozesse sind die Ursachen, die zu dieser unbefriedigenden Situation geführt haben“, teilt Emanuel Stadler für die Blindgänger mit. Barrierefreie Bushaltestellen seien untrennbar mit einem Leitsystem verbunden, „weil nur so blinde und sehbehinderte Menschen zu und von den Haltestellen zu ihren Zielen gelangen und das ihnen gesetzlich garantierte Menschenrecht auf Teilhabe wahrnehmen können“.

Stadler fordert, dass sich alle Beteiligten gemeinsam zu einem barrierearmen Kaarst bekennen und entsprechend handeln. „Barrierefreien Bushaltestellen und einem damit verbundenen Leitsystem sollte höchste Priorität beim Einsatz von Geld und Personal eingeräumt werden, um allen zu zeigen, dass wir es können und bereit sind, die Voraussetzungen zu schaffen, die Inklusion erst möglich machen“, so Stadler weiter.

Torsten Althof, ein betroffener Bürger aus Büttgen, will sich nicht länger hinhalten lassen. Er reichte am Dienstag Klage wegen Nicht-Herstellung tatsächlich nutzbarer Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr ein. „Auf die bestehende Situation habe ich bereits wiederholt hingewiesen“, sagt er. „Eine substanzielle Veränderung ist bislang nicht erfolgt. Der gerichtliche Weg ist daher die konsequente Fortsetzung dieses Vorgangs.“ Die gesetzliche Frist zur Herstellung von Barrierefreiheit sei schon lange verstrichen, was Althof als strukturelles Versagen einordnet: „Es ist die fortdauernde Benachteiligung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern durch unterlassene Herstellung von Barrierefreiheit.“

Logo Blind-Gänger Kaarst
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Kontakt

Manuela Dolf
Telefon: (02131) 66 77 08 
kontakt@kaarster-blind-gaenger.de
Emanuel Stadler
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